Impressum

Brandcraft GmbH
Sedanstr. 25
81667 München
Deutschland

Telefon: +49 (0)89 / 24 29 77 77
E-Mail: mail@brandcraft.eu

Büro Hong Kong:
ICC, 1 Austin Road West, Kowloon, Hong Kong

Büro China:
No. 3 Guangchao Street, Dongping North Road, Baiyun District, Guangzhou

Geschäftsführer: Hendrik Boeing
Handelsregisternummer: HRB 192093
Handelsregister: Amtsgericht München
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gem. § 27a UStG: [USt-IdNr. 277998866]

Verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV:
Hendrik Boeing, Sedanstr. 25, 81667 München

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich, Vertragsschluss

Diese Bedingungen gelten, soweit nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart ist, für sämtliche Geschäftsbeziehungen mit dem Vertragspartner (Käufer). Entgegenstehende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich der Geltung zugestimmt. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Vertragspartners bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung. Wir verkaufen ausschließlich an Gewerbetreibende; ein Widerrufsrecht wird deshalb ausgeschlossen. Angebote von uns erfolgen stets freibleibend. Die Annahme eines Angebots des Käufers erfolgt durch schriftliche Auftragsbestätigung von uns. Maßgebend für Umfang und Gegenstand des Auftrages ist die Auftragsbestätigung. Konstruktions- oder Formänderungen, die auf die Verbesserung der Technik bzw. auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit stets vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen für den Vertragspartner zumutbar sind. Änderungen im Umfang des Auftrages von +/- 5 % sind zulässig. Bestellt der Vertragspartner die Ware auf elektronischem Wege, werden wir den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme dar. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Der Vertragspartner wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert; die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet. Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern sind wir zum Rücktritt berechtigt.

§ 2 Erfüllungsort, Lieferung, Abnahme

1. Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Lieferungsvertrag ist der Ort unserer Niederlassung in München, Bundesrepublik Deutschland.

2. Die Lieferung der Ware erfolgt ab Lager München. Die Versandkosten trägt der Käufer, mit Ausnahme einer schriftlichen Kostenübernahme durch uns. Der Käufer kann den Frachtführer bestimmen. Die Ware ist unversichert zu versenden. Ein Lieferavis kann vereinbart werden.

3. Wenn das bestellte Produkt nicht verfügbar ist, weil wir von unseren Lieferanten ohne eigenes Verschulden nicht beliefert werden, können wir vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall werden wir den Käufer unverzüglich informieren und ggf. die Lieferung eines vergleichbaren Produktes vorschlagen. Wenn kein vergleichbares Produkt verfügbar ist oder keine Lieferung eines vergleichbaren Produktes gewünscht wird, werden wir bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.

4. Verpackungskosten für Spezialverpackungen werden vom Käufer getragen.

5. Sortierte und bei Kombinationen verkaufsgerechte Teilsendungen müssen zeitnah erfolgen und sind vorher anzukündigen. Unsortierte Teilsendungen sind nur mit Zustimmung des Käufers statthaft.

6. Wenn infolge des Verschuldens des Käufers die Abnahme nicht rechtzeitig erfolgt, steht dem Verkäufer nach seiner Wahl das Recht zu, nach Setzung einer Nachfrist von 7 Tagen entweder eine Rückstandsrechnung auszustellen, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen.

7. Bei Lieferungen in das Nicht-EU-Ausland fallen zusätzliche Zölle und Gebühren an, die vom Käufer zu tragen sind.

8. Wir behalten uns vor, den von uns produzierten Artikel nach Lieferung an den Kunden zu dokumentieren und mit Foto/Text auf unserer Website als Referenz darzustellen. Darüber hinaus nutzen wir ausgewählte Artikel für Presse- und Marketingzwecke (u. a. Newsletter, redaktionelle Artikel). Sollte das vom jeweiligen Auftraggeber nicht gewünscht sein, nehmen wir nach schriftlichem Widerspruch (Brief oder E-Mail) gerne Rücksicht darauf und verzichten auf entsprechende Veröffentlichungen.

§ 3 Vertragsinhalt

1. Die Lieferung der Ware erfolgt zu bestimmten Terminen (Werktag oder eine bestimmte Kalenderwoche). Alle Verkäufe werden nur zu bestimmten Mengen, Artikeln, Qualitäten und festen Preisen abgeschlossen. Hieran sind beide Parteien gebunden. Kommissionsgeschäfte werden nicht getätigt.

§ 4 Lieferunterbrechung

1. Bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, Seuchen/Epidemien und sonstigen unverschuldeten Betriebsstörungen, die länger als 8 Wochen gedauert haben oder voraussichtlich dauern, wird die Lieferfrist bzw. Abnahmefrist ohne Weiteres um die Dauer der Behinderung, längstens jedoch um 16 Wochen zuzüglich Nachlieferungsfrist verlängert. Die Verlängerung tritt nur ein, wenn der anderen Partei unverzüglich Kenntnis von dem Grund der Behinderung gegeben wird.

2. Ist die Lieferung bzw. Annahme nicht rechtzeitig erfolgt, kann die andere Vertragspartei vom Vertrag zurücktreten. Sie muss dies jedoch mindestens zwei Wochen vor Ausübung des Rücktrittsrechts schriftlich ankündigen.

3. Wurde der anderen Vertragspartei auf Anfrage nicht unverzüglich mitgeteilt, dass nicht rechtzeitig geliefert bzw. abgenommen werde, und hat die Behinderung länger als 16 Wochen gedauert, kann die andere Vertragspartei sofort vom Vertrag zurücktreten.

4. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, wenn die jeweilige Vertragspartei ihren Obliegenheiten gemäß Ziff. 1–3 genügt hat.

§ 5 Nachlieferungsfrist

1. Nach Ablauf der Lieferfrist wird ohne Erklärung eine Nachlieferungsfrist von 45 Tagen in Lauf gesetzt. Nach Ablauf der Nachlieferungsfrist gilt der Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen als erfolgt, sofern der Käufer nicht während der Nachlieferungsfrist erklärt, auf Erfüllung des Vertrages zu bestehen. Der Verkäufer wird von der Lieferverpflichtung frei, wenn der Käufer sich auf Anfrage innerhalb der Nachlieferungsfrist nicht äußert. Ausnahmen werden ausschließlich schriftlich vereinbart.

2. Fixgeschäfte werden nicht getätigt. Vereinbaren die Parteien im Einzelfall ausdrücklich, dass die Ware für eine bestimmte Aktion vorgesehen ist, kann ein fester Liefertermin ohne Nachfrist vereinbart werden. Bei Überschreiten dieses Liefertermins kann der Käufer den Ersatz besonderer Aufwendungen verlangen, höchstens jedoch in Höhe des Einkaufspreises der georderten Ware. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

3. Will der Käufer Schadensersatz statt der Leistung beanspruchen, muss er dem Verkäufer eine 4-Wochen-Frist setzen mit der Androhung, dass er nach Ablauf der Frist die Erfüllung ablehne. Die Frist wird von dem Tag an gerechnet, an dem die Mitteilung des Käufers durch Einschreiben abgeht.

§ 6 Mängelrüge

1. Mängelrügen sind spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Empfang der Ware an den Verkäufer abzusenden.

2. Nach Zuschnitt oder sonst begonnener Verarbeitung der gelieferten Ware ist jede Beanstandung offener Mängel ausgeschlossen.

3. Die Ware entspricht handelsüblicher Qualität. Geringe, handelsübliche und/oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen bei der gelieferten Ware – wie z. B. bei Farbe, Größenausfall, Design, Breite, Gewicht sowie Position des Aufdrucks oder der Stickerei – dürfen nicht beanstandet werden. Alle Maße und Gewichte in Angeboten, Prospekten, Katalogen und Preislisten sind Zirka-Angaben. Eine geringfügig verzögerte Lieferung stellt keinen Mangel dar.

4. Bei berechtigten Mängelrügen betreffend offene Mängel hat der Verkäufer das Recht auf Nachbesserung oder Lieferung mangelfreier Ersatzware innerhalb von 14 Wochen nach Rückempfang der Ware. In diesem Fall trägt der Verkäufer die Frachtkosten. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, hat der Käufer nur das Recht, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.

5. Nach Ablauf der 14-Wochen-Frist kann der Käufer nur den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

6. Versteckte Mängel hat der Käufer unverzüglich nach deren Entdeckung gegenüber dem Verkäufer zu rügen. Der Käufer kann aufgrund des rechtzeitig gerügten Mangels nur den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

§ 7 Zahlung

1. Die Rechnung wird zum Tage der Lieferung bzw. der Bereitstellung der Ware ausgestellt. Ein Hinausschieben der Fälligkeit (Valutierung) ist grundsätzlich ausgeschlossen. Der Verkäufer hat das Recht, teilweise oder vollständige Vorkasse nach Beauftragung zu verlangen.

2. Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig. Skonti werden nicht gewährt. Hinsichtlich des Eintritts und der Folgen von Verzug gelten die einschlägigen gesetzlichen Regelungen. Ausnahmen haben ausschließlich schriftlich zu erfolgen.

3. Vorzinsen werden in keinem Fall gewährt.

4. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuldposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen verwendet.

5. Maßgeblich für den Tag der Abfertigung der Zahlung ist in jedem Fall der Postabgangsstempel. Bei Banküberweisung gilt der Vortag der Gutschrift der Bank des Verkäufers als Tag der Abfertigung.

§ 8 Zahlung nach Fälligkeit

1. Bei Zahlungen nach Fälligkeit werden Zinsen von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet.

2. Vor vollständiger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Zinsen ist der Verkäufer zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

3. Bei Zahlungsverzug des Käufers oder bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder sonstiger wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers kann der Verkäufer nach Setzung einer Nachfrist von 12 Tagen bare Zahlung vor Ablieferung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz geltend machen.

§ 9 Zahlungsweise

1. Die Aufrechnung mit und die Zurückbehaltung von fälligen Rechnungsbeträgen ist nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Sonstige Abzüge (z. B. Porto) sind unzulässig.

2. Wechsel werden nur gegen Erstattung der Spesen angenommen. Wechsel und Akzepte mit einer Laufzeit von mehr als drei Monaten werden nicht angenommen.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung – einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln – Eigentum des Verkäufers. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird.

2. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verbunden, vermischt oder verarbeitet, so erfolgt dies für den Verkäufer. Bei Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung mit nicht dem Verkäufer gehörenden Sachen erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Fakturenwertes seiner Vorbehaltsware zum Gesamtwert.

3. Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb und nur dann veräußern oder verarbeiten, wenn sich seine Vermögensverhältnisse nicht nachhaltig verschlechtern.

4. Der Käufer tritt hiermit die Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an.

5. Der Käufer ist ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Zahlungsverzug oder wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse.

6. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen ist der Verkäufer unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten.

7. Urheberrechte an dem gestalterischen Design von uns designter und verkaufter Ware gehen nur in dem Umfang auf den Käufer über, als dies zur zweckgerechten Nutzung der Ware erforderlich ist (Zweckübertragungslehre). Eine darüber hinausgehende Nutzung unserer Designleistungen ist unzulässig.

8. Bloße Designleistungen unseres Hauses, die keine Abbildung in zu liefernder Ware erfahren, dürfen an Dritte nicht weitergegeben und nicht zu Produktions- oder Vervielfältigungszwecken verwendet werden, außer wir haben dies schriftlich genehmigt.

§ 11 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) vom 11.04.1980 wird ausgeschlossen. Gerichtsstand (auch für Wechsel- und Scheckklagen) ist München, Bundesrepublik Deutschland.

Stand: März 2026

Datenschutzerklärung

1. Datenschutz auf einen Blick

Allgemeine Hinweise

Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie unsere Website besuchen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können.

Sie haben jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten sowie das Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden.

2. Verantwortliche Stelle und Pflichtinformationen

Verantwortliche Stelle

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Speicherung und Löschung

Wir speichern personenbezogene Daten nur so lange, wie es für den jeweiligen Verarbeitungszweck erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungsfristen dies verlangen. Danach werden die Daten routinemäßig gelöscht.

Widerruf Ihrer Einwilligung

Viele Datenverarbeitungsvorgänge sind nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung möglich. Sie können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen – per formloser E-Mail an mail@brandcraft.eu oder über unseren Cookie-Banner. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt davon unberührt.

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3. Datenerfassung auf unserer Website

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5. Eingebundene Drittanbieter-Dienste

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6. Newsletter

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7. Soziale Medien

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Stand: März 2026


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